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Vorratsdatenspeicherung

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Die aus meiner Sicht wichtigsten Gründe dagegen:

- mit der VDS gibt es für eine große Gruppe von Straftaten keine Möglichkeit mehr,
das Recht auf Zeugnisverweigerung auszuüben - es ist quasi ausser Kraft gesetzt.
Mit der VDS wäre eigentlich die dauernde Selbstanzeige der Normalfall.

- mit der VDS ist eine Zweckbindung der ablegten Daten faktisch nicht mehr möglich -
wann diese, von wem, zu welchem Zweck und mit welchem Ziel ausgewertet werden kann
niemand vorhersagen. Selbst wenn es eine Zweckbindung (die tragfähig sein müsste!) gäbe,
könnte diese später erweitert oder geändert werden und bezöge sich damit ja dann immer
auch auf den gesamten Vorrat.

- Quellenschutz, z.B. wichtig für Journalisten, Geistliche, Ärzte, Anwälte etc.:
faktisch ausgehebelt.

- die Verwendung vor Gericht wäre kritisch, da eine Manipulation ja nicht per Gesetz
ausgeschlossen werden kann - die Prüfbarkeit von Beweisen wäre daher eingeschränkt.

- Ermittlungen sind immer anlassbezogen - erst ab der Feststellung des Anlasses ist
es zulässig die Grundrechte schrittweise einzuschränken, bis zur faktischen Aufhebung
durch Überwachung des privaten Lebensraums - das könnte hier schon lange vor dem Anlass
der Fall sein. Es wäre ein deutlicher Schritt in Richtung proaktiver Kriminalistik.
"Wir verhindern Verbrechen, bevor es entsteht!"


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